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   VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19   

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VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19 (https://dejure.org/2021,42670)
VG Bremen, Entscheidung vom 04.10.2021 - 4 K 2833/19 (https://dejure.org/2021,42670)
VG Bremen, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 4 K 2833/19 (https://dejure.org/2021,42670)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 08.02.2018 - 3 Bf 107/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kenntnis der den Insolvenzschuldner

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    nicht genügt, ist das als Auffangrecht entwickelte Akteneinsichtsrecht angesichts der gesetzlichen Informationsansprüche zwischenzeitlich nicht mehr anwendbar (OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17-, Rn. 44, juris).

    Ob für einen Anspruch nach § 242 BGB neben den gesetzlich geregelten Ansprüchen und vor allem angesichts der DSGVO überhaupt Raum bleibt, ist bereits fraglich (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17 -, Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2019 - 11 LA 274/18 -, Rn. 30; jeweils juris).

    Eine solche ergibt sich weder aus dem Umstand, dass der Kläger im öffentlichen Interesse tätig wird, noch aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO (Steuergeheimnis), noch aus den Grundrechten oder dem Rechtsstaats- oder Demokratieprinzip (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17 -, Rn. 53 ff., juris).

    Insolvenzschuldners zu erhalten (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17 -, Rn. 59, juris).

    Darüber hinaus bildet § 80 Abs. 1 InsO insofern keine eigene Anspruchsgrundlage für ein Einsichtsrecht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17 -, Rn. 39, juris).

    Ohne ein bestimmtes Interesse und eine gesetzliche Grundlage könnte auch die Justizbehörde die Daten grundsätzlich nicht verlangen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17 -, Rn. 58, juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 LA 274/18

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; berechtigtes Interesse; betroffene Person;

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Dieses fand seine Grundlage im Rechtstaatsprinzip und setzte voraus, dass der Antragsteller ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse geltend gemacht hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2019 - 11 LA 274/18 -, Rn. 29, juris).

    Dies ergibt sich seit Inkrafttreten der DSGVO schon aus dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2019 - 11 LA 274/18 -, Rn. 29, juris).

    Ob für einen Anspruch nach § 242 BGB neben den gesetzlich geregelten Ansprüchen und vor allem angesichts der DSGVO überhaupt Raum bleibt, ist bereits fraglich (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 08.02.2018 - 3 Bf 107/17 -, Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.06.2019 - 11 LA 274/18 -, Rn. 30; jeweils juris).

  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Die Klage ist im Übrigen als Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.2020 - 6 C 10/19 -, Rn. 12, juris).

    Die diesbezüglich zwischen den hier Beteiligten in Streit stehenden Rechtsfragen sind erst jüngst durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.09.2020 - 6 C 10/19 -, Rn. 16 ff., juris) geklärt worden.

    Eine anderweitige Betrachtungsweise ergibt sich dabei - auch die vorliegende Konstellation betreffend - ebenso wenig aus gesetzessystematischen oder teleologischen Erwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.2020 - 6 C 10/19 -, Rn. 18 ff., juris).

  • VG Hannover, 12.12.2017 - 10 A 2866/17

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters über Sozialdaten des Schuldners

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner gegensätzlichen Rechtsauffassung auf ein Urteil des VG Hannover vom 12.12.2017 (Az.: 10 A 2866/17, juris) bezieht, verfängt dieser Hinweis nicht.

    Zwar hat die dort erkennende Kammer entschieden, dass ein Insolvenzverwalter kraft seiner Stellung nach § 80 InsO gesetzlicher Prozessstandschafter des Insolvenzschuldners sei und dessen Auskunftsanspruch über geleistete Beiträge zur Sozialversicherung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB X wie ein eigenes Recht geltend machen könne (VG Hannover, Urteil vom 12.12.2017 - 10 A 2866/17 -, Rn. 25, juris).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB ist lediglich für den Fall anerkannt, dass ein Anfechtungsgrund dem Grunde nach bereits feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009 - IX ZR 58/06 -, Rn. 7, juris).
  • VG Gießen, 23.10.2019 - 4 K 252/19

    "begehrtes Steuerkonto"

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Da dem Kläger hier die Betroffeneneigenschaft im Sinne von Art. 15 Abs. 1 DSGVO fehlt, kommt nach dem Gesagten auch ein auf entsprechende Informationsgewährung gerichteter Anspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG nicht in Betracht (vgl. VG Gießen, Urteil vom 23.10.2019 - 4 K 252/19.GI -, Rn. 26, juris).
  • BFH, 28.05.2003 - VII B 119/01

    Fehlender Anspruch auf Akteneinsicht im außergerichtlichen Besteuerungsverfahren

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung explizit ausgeführt, dass ein entsprechendes allgemeines Akteneinsichtsrecht im Steuerverwaltungsverfahren, auch aus Gesichtspunkten des Schutzes Dritter, nicht praktikabel sei (BFH, Beschluss vom 28.05.2003 - VII B 119/01 -, Rn. 15, juris).
  • BVerwG, 17.09.2018 - 7 B 6.18

    Abgabenangelegenheit; Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Finanzrechtsweg;

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Insoweit ist die Gewährung von Einsicht in Steuerakten und die Auskunft über steuerliche Daten nur dann als eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 2 FGO zu qualifizieren, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist oder wenn die betreffenden Begehren im Steuerrechtsverhältnis wurzeln und insoweit mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschluss vom 17.09.2018 - 7 B 6/18 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 28.10.2019 - 10 B 21.19

    Abgabenangelegenheit; Auskunft; Auskunftsanspruch; Beschwerde;

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    Vielmehr sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Rechtsstreitigkeiten, die Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber den Steuerbehörden betreffen, die Verwaltungsgerichte sachlich zuständig (BVerwG, Beschluss vom 28.10.2019 - 10 B 21/19 -, Rn. 3, juris).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus VG Bremen, 04.10.2021 - 4 K 2833/19
    bb) Der Kläger kann auch keinen Anspruch aus dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.08.1968 (Az. IV C 235.65, juris) entwickelten Akteneinsichtsrecht herleiten.
  • FG Hamburg, 13.06.2022 - 3 K 73/21

    Abgabenordnung, Datenschutzgrundverordnung: Kein Anspruch des Insolvenzverwalters

    cc) Darüber hinaus folgt weder aus dem Umstand, dass der Kläger auch im öffentlichen Interesse tätig wird, noch aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO (Steuergeheimnis) oder der Beantragung der begehrten Auskünfte mit Schreiben vom 22.04.2020 und ebenso wenig aus der generellen Amtshilfeverpflichtung des Finanzamts eine hinreichend konkrete Beziehung des Klägers zu dem Beklagten, die die Ablehnung der Offenbarung der begehrten Informationen als treuwidrig im Sinne des § 242 BGB erscheinen ließe (vgl. VG Bremen, Urteil vom 04.10.2021, 4 K 2833/19, Juris; VG Stade, Urteil vom 28.03.2018, 1 A 2323/15, Juris).
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